Vertragsabschluss

Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche, als auch die kurzfristige mündliche Form bindend. Dieser Vertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter und Gast sowie die ihn begleitenden Personen zustande. Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird mit dem zweifachen Übernachtungsgrundpreis berechnet.

Vertragserfüllung

Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast die Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, die zugesagte Ferienwohnung trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen.

Bezahlung

Bei Erhalt der Buchungsbestätigung sind 50% des Buchungspreises als Anzahlung zu leisten.

Rücktritt

Wenn der Gast unmittelbar vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. früher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er die reservierte Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Eigenkosten zu zahlen. Die Zahlung wird spätestens fällig am Anreisetag der vereinbarten Mietzeit und ist im Voraus zu leisten.

Stornierung

Wir erlauben unseren Gästen eine kostenfreie Stornierung bis acht Wochen vor Beginn der Mietzeit. Die Kosten bei kurzfristiger Stornierung (< 8 Wochen) betragen 50% des vereinbarten Mietpreises. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Anreise

Am Anreisetag steht dem Gast die bestellte Ferienwohnung ab 15 Uhr zur Verfügung. Die Übergabe des Schlüssels erfolgt bei Vorlage der Buchungsbestätigung sowie nach Bezahlung der verbliebenen 50% des Buchungspreises. Der Verlust des Schlüssels ist dem Vermieter umgehend mitzuteilen. Die Kosten für den notwendigen Austausch des Schließsystems sind vom Verursacher (Gast) zu tragen.

Die Ferienwohnung wird dem Gast in einem sauberen und vertragsgemäßen Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Gast dies unverzüglich beim Schlüsselhalter/Vermieter anzuzeigen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben.

Abreise

Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 11.00 Uhr dem Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person in einem ordnungsgemäßen, gereinigten Zustand gemäß der vereinbarten Abrede und den Festlegungen der Hausordnung zurückzugeben. Türen und Fenster sind zu schließen. Sämtliche Schlüssel sind persönlich auszuhändigen.

Rauchen

Innerhalb der Ferienwohnungen sowie innerhalb der Gebäude ist das Rauchen generell nicht gestattet.

Schäden

Der Gast verpflichtet sich, die gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar pfleglich zu behandeln und vor jeglichen Schäden zu bewahren. Während der Mietzeit entstandene Schäden an der Ferienwohnung und auf dem Wohngrundstück bzw. Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu ersetzen, es sei denn, er weist nach, dass ihn selbst oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder des Fehlbestandes kein Verschulden trifft. Feststellungen zur Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender bzw. eingetretener Mängel am Mietobjekt hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Anderenfalls stehen dem Vermieter darauf beruhende Ersatzansprüche zu.

Datenschutz

Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG) erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist (Reinigungsdienst, Hausverwaltung, Versicherung, etc.).

WLAN-Nutzung

Für die Nutzung des Internetzugangs über WLAN sind zusätzlich die im Anhang befindlichen WLAN-Nutzungsregeln zu berücksichtigen.

Gerichtsstand

Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das zuständige Amtsgericht bzw. zum Gerichtsbezirk gehörende Landgericht in Wittenberg zuständig. Es findet deutsches Recht Anwendung.

Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Dokumente

Ergänzend stellen wir Ihnen die folgenden Dokumente im PDF-Format zum Download bereit: